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   BGH, 31.01.1963 - III ZR 39/62   

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https://dejure.org/1963,1456
BGH, 31.01.1963 - III ZR 39/62 (https://dejure.org/1963,1456)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1963 - III ZR 39/62 (https://dejure.org/1963,1456)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1963 - III ZR 39/62 (https://dejure.org/1963,1456)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltliche Vertretung - Kostenerstattung - Amt für Verteidigungslasten - Ausgleich eines Stationierungsschadens - Adäquater Ursachenzusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Geltendmachung von Stationierungsschäden

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 830
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Der Ausschluss der Entschädigung für Haustiere i.e.S. ist dadurch gerechtfertigt, dass es sich bei dem tierseuchenrechtlichen Entschädigungsanspruch nicht um einen solchen aus Enteignung, sondern um einen polizeirechtlichen Ausgleichsanspruch sui generis aus Billigkeitsgründen zum Zwecke der Gefahrenabwehr handelt, dessen Ausgestaltung im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums liegt und bei der dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, sodass er die Leistung von Entschädigungen für Tierverluste auf wirtschaftlich bedeutsame Tierseuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren beschränken konnte (vgl. BVerfG, B.v. 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 14.10.1958 - I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 juris Rn. 21; BGH, U.v. 25.6.1964 - III ZR 39/62 - BGHZ 43, 196 juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Der Ausschluss der Entschädigung für Haustiere i.e.S. ist dadurch gerechtfertigt, dass es sich bei dem tierseuchenrechtlichen Entschädigungsanspruch nicht um einen solchen aus Enteignung, sondern um einen polizeirechtlichen Ausgleichsanspruch sui generis aus Billigkeitsgründen zum Zwecke der Gefahrenabwehr handelt, dessen Ausgestaltung im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums liegt und bei der dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, sodass er die Leistung von Entschädigungen für Tierverluste auf wirtschaftlich bedeutsame Tierseuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren beschränken konnte (vgl. BVerfG, B.v. 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 14.10.1958 - I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 juris Rn. 21; BGH, U.v. 25.6.1964 - III ZR 39/62 - BGHZ 43, 196 juris Rn. 25).
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